Himmelsstrahler

Als mutwillige Störung und Gefährdung der Tierwelt bezeichnet der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz den Betrieb sogenannter Disco-Strahler oder Sky-Beamer. Durch die senkrechten Lichtbündel, mit denen Diskotheken und andere Einrichtungen auf sich aufmerksam machen, verlieren nicht nur Zugvögel die Orientierung.

Nachaktive Tiere, wie z.B. Schleiereulen, können durch Himmelsstrahler irritiert werden.

Nachtaktive Tiere, also z.B. Eulen und Fledermäuse, aber vor allem Insekten werden durch die Anziehungskraft und Irritationswirkung der Beleuchtungskörper erheblich gefährdet. Bei in Gefangenschaft gehaltenen Straußenvögeln wurden Panikreaktionen mit Todesfolge beobachtet.

Der Tierschutzbeirat weist darauf hin, dass die Himmelsstrahler als Werbeanlagen nach Landesbauordnung genehmigungspflichtig sind.

Die zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden werden aufgefordert, keine neuen Genehmigungen zu erteilen und gegen den ungenehmigten Betrieb solcher Anlagen – nach Erkenntnis des Tierschutzbeirates keine Einzelfälle – energisch vorzugehen.

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