Katzenschutzverordnung

Stand Februar 2016

Gemeinsam mit der Landestierärztekammer hat der Tierschutzbeirat-Rheinland Pfalz im Juli 2014 eine Fragebogenaktion gestartet, um die Leiden und Schäden bei freilebenden Katzen zu dokumentieren. Leider war die Fragebogenaktion nicht erfolgreich. Die Beteiligung war zu gering. Deshalb konnten keine zuverlässigen regionalen Daten erstellt werden, um den Städten und Gemeinden die Notwendigkeit für die Einführung einer Katzenschutzverordnung zu verdeutlichen. Der Tierschutzbeirat bedankt sich bei allen, die sich an der Fragebogenaktion beteiligt haben.

Wie geht es weiter?
Um die Einführung von Katzenschutzverordnungen zu erleichtern, stellt der Tierschutzbeirat eine Musterverordnung und erklärende Handreichungen für den Erlass einer Verordnung als Anregung zur Verfügung.

Verlinkung Musterverordnung [209 KB]
Verlinkung Handreichungen [158 KB]

Rechtlicher Hintergrund
Der § 13b des Tierschutzgesetzes ermächtigt die Landesregierungen, Katzenschutzverordnungen zum Schutz freilebender Katzen selbst zu erlassen oder aber diese Ermächtigung zu übertragen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich im Juli 2015 dafür entschieden, die Ermächtigung zu übertragen (s, hierzu Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung und über die Zuständigkeit nach § 13b des Tierschutzgesetzes vom 2. Juli 2015).

Danach sind in Rheinland-Pfalz zum Erlass einer Katzenschutzverordnung zum Schutz freilebender Katzen ermächtigt:
– die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden,
– die Verbandsgemeindeverwaltung,
– die Stadtverwaltung der kreisfreien Städte und
– die Stadtverwaltung der großen, kreisangehörigen Städte

Verlinkung Landesverordnung [45 KB]

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