INFORMATIONEN ZUR ANBINDEHALTUNG VON RINDERN RechtslageNach Paragraph 5 Ziffer 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dürfen Kälber nicht angebunden oder sonst festgelegt werden. Kälber im Sinne dieser Verordnung sind Hausrinder im Alter von bis zu sechs Monaten.Das Tierschutzgesetz selbst kennt kein ausdrückliches Verbot der Anbindehaltung von Rindern, lediglich die allgemeinen Vorschriften des § 2. Hiernach müssen Tiere verhaltensgerecht … Anketten von Rindern weiterlesen
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