EINLADUNG, TAGESORDNUNG, SITZUNGEN UND GESCHÄFTSORDNUNG (1) Die Sitzungen des Beirates werden vom Vorsitzenden unter Mitteilung von Ort, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von einem Monat einberufen. Die Ladung erfolgt durch einfachen Brief oder per e-Mail. Das Ministerium für Energie, Ernährung und Forsten und die Stellvertreter sind ebenfalls zu informieren. (2) Der Beirat ist mindestens … Geschäftsordnung § 4 weiterlesen
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