Geschäftsordnung § 4

EINLADUNG, TAGESORDNUNG, SITZUNGEN UND GESCHÄFTSORDNUNG (1) Die Sitzungen des Beirates werden vom Vorsitzenden unter Mitteilung von Ort, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von einem Monat einberufen. Die Ladung erfolgt … Geschäftsordnung § 4 weiterlesen