Als mutwillige Störung und Gefährdung der Tierwelt bezeichnet der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz den Betrieb sogenannter Disco-Strahler oder Sky-Beamer. Durch die senkrechten Lichtbündel, mit denen Diskotheken und andere Einrichtungen auf sich aufmerksam machen, verlieren nicht nur Zugvögel die Orientierung. Nachaktive Tiere, wie z.B. Schleiereulen, können durch Himmelsstrahler irritiert werden. Nachtaktive Tiere, also z.B. Eulen und Fledermäuse, aber … Himmelsstrahler weiterlesen
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