Tierquälerische Produkte

Zulässigerweise wird auch in Rheinland-Pfalz Kleintierzubehör verkauft, dessen Verwendung geeignet ist, Tieren Schäden oder Leiden zuzufügen. Rundkäfige für Vögel, die den Aktionsradius der Tiere einschränken und die Orientierung erschweren, Mini-Terrarien für Wasserschildkröten oder die sogenannte Hamsterkugel, ein gefährliches und stresserzeugendes Spielzeug, sind nur wenige Beispiele.

Der Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte hat eine „Negativliste“ für die angeschlossenen Betriebe vorgelegt.
Ein Verbot der tierschutzwidrigen Produkte, zu denen übrigens auch bestimmte Schädlingsbekämpfungsmittel wie zum Beispiel Klebefallen für Nager gehören, scheiterte bisher an verfassungsrechtlichen Bedenken.
Umso wichtiger der Appell an die Verbraucher: Hände weg von solchen Erzeugnissen, mit denen man nicht nur Tiere quält, sondern sich selbst strafbar machen kann.

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