ABBRENNEN VON FEUERWERKEN Berücksichtigung des TierschutzesBeschluss am 17.08.2017 SachverhaltDie negativen Auswirkungen der Feuerwerke auf Tiere (insbesondere Vögel) sind bekannt. Eine systematische Untersuchung von Fallbeispielen belegen schwerste Beeinträchtigungen und Todesfolgen der Tiere (2),(5). Das Landratsamt Landsberg am Lech (1) hat auf Grundlage der Landschaftsschutzgebietsverordnung (§ 5 Abs.1 Nr.15) und des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 34; § 44 Abs. … Feuerwerk 2 weiterlesen
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