Aufgaben (1) Der Tierschutzbeirat hat folgende Aufgaben: 1. Der Beirat wird durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) über Bundesrats-, Bundestags- und Landtagsdrucksachen sowie Vorschläge oder Entwürfe, … Geschäftsordnung § 1 weiterlesen
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