Geschäftsordnung § 1

Aufgaben (1) Der Tierschutzbeirat hat folgende Aufgaben: 1. Der Beirat wird durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) über Bundesrats-, Bundestags- und Landtagsdrucksachen sowie Vorschläge oder Entwürfe, … Geschäftsordnung § 1 weiterlesen