Geschäftsordnung § 2

Mitglieder (*Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit jeweils nur die männliche Form verwendet.) (1) Der Beirat besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören an:1 Persönlichkeit aus dem öffentlichen Leben1 … Geschäftsordnung § 2 weiterlesen