Geschäftsordnung § 3

WAHL DER VORSITZENDEN/DES VORSITZENDEN* (*Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit jeweils nur die männliche Form verwendet.) (1) Der Beirat wählt unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied; gewählt wird geheim. (2) Gewählt ist derjenige, der mehr als die Hälfte der … Geschäftsordnung § 3 weiterlesen