Geschäftsordnung § 3

WAHL DER VORSITZENDEN/DES VORSITZENDEN*

(*Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit jeweils nur die männliche Form verwendet.)

(1) Der Beirat wählt unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied; gewählt wird geheim.

(2) Gewählt ist derjenige, der mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Erhält beim ersten Wahlgang niemand die Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand die Hälfte der Stimmen, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer gewählt ist.

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