Geschäftsordnung § 5

Beschlüsse (1) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der in § 2 genannten Mitglieder anwesend sind. (2) Der Vorsitzende leitet und schließt die Sitzung. (3) Der Beirat … Geschäftsordnung § 5 weiterlesen