Beschlüsse (1) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der in § 2 genannten Mitglieder anwesend sind. (2) Der Vorsitzende leitet und schließt die Sitzung. (3) Der Beirat beschließt mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist ein Vorschlag abgelehnt. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. (4) Die anwesenden Mitglieder … Geschäftsordnung § 5 weiterlesen
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