Geschäftsführung (1) Der Vorsitzende nimmt die Geschäftsführung für den Beirat wahr. Er erhält eine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit i.H.v. monatlich 310,00 €. Nimmt der Stellvertreter die Aufgaben für den Vorsitzenden … Geschäftsordnung § 6 weiterlesen
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