Geschäftsordnung § 6

Geschäftsführung (1) Der Vorsitzende nimmt die Geschäftsführung für den Beirat wahr. Er erhält eine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit i.H.v. monatlich 310,00 €. Nimmt der Stellvertreter die Aufgaben für den Vorsitzenden wahr, erhält dieser eine anteilige Aufwandsentschädigung vom Vorsitzenden. (2) Der Vorsitzende erledigt insbesondere alle Verwaltungsaufgaben, wie die Vorbereitung der Sitzungen, die Protokollierung von Stellungnahmen und … Geschäftsordnung § 6 weiterlesen