Geschäftsordnung § 6

Geschäftsführung (1) Der Vorsitzende nimmt die Geschäftsführung für den Beirat wahr. Er erhält eine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit i.H.v. monatlich 310,00 €. Nimmt der Stellvertreter die Aufgaben für den Vorsitzenden … Geschäftsordnung § 6 weiterlesen