Geschäftsordnung

GESCHÄFTSORDNUNG DES TIERSCHUTZBEIRATES Stand: 27.06.2019 §1 – Aufgaben (1) Der Tierschutzbeirat hat folgende Aufgaben: 1. Der Beirat wird durch das Ministerium für Umw… §2 – Mitglieder (1) Der Beirat besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören an: 1 Persönlichkeit aus dem öffentlichen … §3 – Wahl des Vorsitzenden (*Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit jeweils nur die … Geschäftsordnung weiterlesen