GESCHÄFTSORDNUNG DES TIERSCHUTZBEIRATES
Stand: 27.06.2019
§1 – Aufgaben (1) Der Tierschutzbeirat hat folgende Aufgaben: 1. Der Beirat wird durch das Ministerium für Umw…
§2 – Mitglieder (1) Der Beirat besteht aus 13 Mitgliedern. Ihm gehören an: 1 Persönlichkeit aus dem öffentlichen …
§3 – Wahl des Vorsitzenden (*Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit jeweils nur die männliche Form verwendet….
§4 – Einladung,… EINLADUNG, TAGESORDNUNG, SITZUNGEN UND GESCHÄFTSORDNUNG
§5 – Beschlüsse (1) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der in 2 genannten Mitglieder anwes…
§6 – Geschäftsführung (1) Der Vorsitzende nimmt die Geschäftsführung für den Beirat wahr. Er erhält eine Aufwandsentsch…