Ein generelles Verbot des betäubungslosen Schlachtens (Schächtens) fordert der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz. Schafe dürfen grundsätzlich nur nach Betäubung geschlachtet werden. Seit dem 1. August 2002 sind die Tiere ausdrücklich durch unsere Verfassung geschützt. Jetzt gelte es – so der Tierschutzbeirat – den gesetzlichen Auftrag in die Tat umzusetzen. Das Schächten sei hier ein wichtiger Prüfstein, war … Rituelles Schächten weiterlesen
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