Ein generelles Verbot des betäubungslosen Schlachtens (Schächtens) fordert der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz.
Schafe dürfen grundsätzlich nur nach Betäubung geschlachtet werden.
Seit dem 1. August 2002 sind die Tiere ausdrücklich durch unsere Verfassung geschützt. Jetzt gelte es – so der Tierschutzbeirat – den gesetzlichen Auftrag in die Tat umzusetzen. Das Schächten sei hier ein wichtiger Prüfstein, war es doch das sogenannte Schächturteil des Bundesverfassungsgerichts, welches den Stein ins Rollen brachte und für eine politische Mehrheit pro Grundgesetzänderung sorgte.
Zur Erinnerung: Das höchste deutsche Gericht hatte mit seinem Urteil vom 15.01.2002 einem türkischen Metzger das Recht zugesprochen, für seine Kunden Rinder und Schafe zu schächten. Das Urteil löste in weiten Teilen der Öffentlichkeit Empörung aus.
Die Tierquälerei beim Schächten beginnt häufig schon mit dem Fixieren der Schlachttiere. Den anschließenden Halsschnitt erleben die Tiere bei vollem Bewusstsein, bis zur Bewusstlosigkeit kann es bis zu einer Minute dauern.
Der Tierschutzbeirat verweist auf die Möglichkeit der elektrischen Betäubung der Schlachttiere, bei der weder Gewebe zerstört noch die Ausblutung beeinträchtigt wird. Den Erfordernissen des islamischen Glaubens werde also bei der Elektrobetäubung Rechnung getragen.