Langstreckentransporte

Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz beschäftigt sich seit 2019 mit der Ist-Situation und Durchsetzung geltenden Tierschutzrechts bei Rindertransporten insbesondere in Drittländer.

Nach unserer Auffassung können die Voraussetzungen zur stringenten Einhaltung geltenden Tierschutzrechts (Verordnung EG Nr. 1/2005) nicht zweifelsfrei gewährleistet werden. Denn Existenz und Funktionstüchtigkeit der angegebenen Entlade- und Versorgungsstationen sind nicht für alle Transportrouten belegt. Folglich dürften Transportgenehmigungen nur dann erteilt werden, sofern der zuständige Amtsveterinär sich von der Existenz qualifizierter Stationen überzeugen konnte. Bisherige Erkenntnisse belegen, dass Transportrouten durch Russland zumindest in den Regionen Smolensk und Samara keine angemessene Fütterung, Tränkung und keine Möglichkeit, sich von den erheblichen Anstrengungen solch einer Fahrt zu erholen, bieten. Das führt bei Rindern auf derartigen Transporten zwangsläufig zu langanhaltenden, erheblichen Leiden.

In Kenntnis des Berichts der Hessischen Tierschutzbeauftragten (veröffentlicht am 10.09.2019) und des Bundesratsbeschlusses vom 20.09.2019 (Drucksache 213/19/B, Anlage 3) regt der Tierschutzbeirat das MUEEF RLP an, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass der Beschluss des Bundesrates vom 20.09.2019 zeitnah umgesetzt wird.

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