Betäubungslose Ferkelkastration: Verbotsverschiebung um zwei Jahre
Beschlussfassung am 15.11.2018
Sachverhalt
Am 29.11.2018 hat der Bundestag in erster Lesung einen Antrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD (Drucksache 19/5522 vom 06.11.2018) behandelt und zur weiteren Beratung an den Landwirtschaftsausschuss (federführend) und den Rechtsausschuss übergeben.
Im Antrag heißt es:
„…Die Übergangsregelung in § 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) lässt den Eingriff noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung zu. Danach muss die Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen. Eine Verschiebung der Frist ist zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden. Es ist notwendig, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um aus der betäubungslosen Ferkelkastration so schnell wie möglich, spätestens jedoch zum 31.12.2020, auszusteigen. Auf diesem Weg brauchen die deutschen Ferkelerzeuger Unterstützung. Denn wir wollen die gesellschaftliche Akzeptanz der Ferkelerzeugung in Deutschland stärken…“
Am 26.11. fand hierzu eine Anhörung im Landwirtschaftsausschuss statt.
Am 27.11. empfahl dieser dem Bundestag, der Verbotsverschiebung um zwei Jahre zuzustimmen. Dieser Empfehlung folgte das Plenum am 29.11.2018 (namentliche Abstimmung der 709 Mitglieder: 421 Ja; 142 Nein; 87 Enthaltungen; 59 ohne Abstimmung; https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=569 )
Der Bundesrat hat am 14.12.2018 die vom Bundestag beschlossene Verbotsverschiebung um zwei Jahre gebilligt und den Antrag des Landes Berlins auf Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt.Damit steht fest, dass das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration erst zum 1.1.2021 in Kraft tritt.
Die Bundestierärztekammer und mit ihr die Landestierärztekammern, die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz sagen aus Tierschutzgründen NEIN zur Verbotsverschiebung, denn es gibt Alternativen.
Die Verbotsverschiebung ist aus wissenschaftlicher und ethischer Sicht nicht begründbar.
Der Strafrechtler Professor Jens Bülte und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (Linda Gregori) beurteilen die Verbotsverschiebung aufgrund des „Staatsziels Tierschutz“ als verfassungswidrig und tierschutzrechtlich nicht vertretbar.
Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz fordert seit 2003 die Durchsetzung tierschutzkonformer Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration.
Die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die Ebermast stehen hierbei an erster Stelle.
Eine Terminverschiebung des Verbots scheidet aufgrund vorhandener Alternativen aus.
Beschluss (15.11.2018)
Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz unterstützt die Positionen der Bundestierärztekammer (BTK), der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V. (DVG), der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT), die Positionen des Strafrechtlers Prof. Jens Bülte sowie der Juristin Linda Gregori (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.; DJGT).
Danach ist aufgrund vorhandener tierschonender Alternativen (z.B. Immunokastration) die Verbotsverschiebung wissenschaftlich sowie ethisch nicht begründbar. Sie verstößt gegen das Tierschutzrecht und ist aufgrund des Staatsziels Tierschutz verfassungswidrig.
Der Tierschutzbeirat erkennt die schwierige Lage für die Ferkelerzeuger in Rheinland-Pfalz. Es wird eine schnell greifende und Ziel führende Strategie vom Lebensmittelhandel, von Politik und Landwirtschaft gefordert, um die Verbraucherakzeptanz für immunokastrierte Ferkel herzustellen und die Ferkelproduktion in Rheinland-Pfalz langfristig zu gewährleisten.
Quellenangaben
1. Pressemitteilung Bundestierärztekammer e.V. (BTK) Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG) 06.10.2018
2. Presseinformation Bundestierärztekammer Nr.11/2018; 11.10.2018
3. Zur aktuellen Rechtslage im Zusammenhang mit der betäubungslosen Ferkelkastration; Linda Gregori, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V, 04.10.2018
4. Saugferkelkastration unter Lokalanästhesie, Karl-Heinz Waldmann, Heidrun Poschka, Karl-Heinz Lahrmann, Sabine Kästner, Deutsches Tierärzteblatt 9/2018, S.1218 – 1226
5. Aachener Zeitung 18.10.2018 Prof.Jens Bülte
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