Feuerwerke

In den letzten Jahren hat das Abfeuern von öffentlichen und teils sogar ungenehmigten privaten Feuerwerken zugenommen. Mehr Menschen leben auf immer dichterem Raum. Gleichzeitig nimmt das Bewusstsein für natürliche Zusammenhänge und für die Bedürfnisse von Tieren ab. Unter der mangelnden Rücksichtnahme beim Umgang mit Feuerwerk leiden nicht nur Tiere, sondern auch immer mehr Menschen.
Den Tierschutzbeirat RLP bewegt dabei, dass tierschutzrechtliche Aspekte bei der Genehmigung und beim Abbrennen von Feuerwerken bisher gar nicht berücksichtigt werden.

Aus Sicht des Tierschutzbeirats ist es deshalb notwendig,

… dass die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Problematiken im Zusammenhang mit Feuerwerken deutlich erhöht und auf einen möglichst freiwilligen Verzicht hingewirkt wird.

… dass Ordnungsämter Genehmigungsanträge und Anzeigen von Feuerwerken unter tierschutzspezifischen Gesichtspunkten prüfen. Feuerwerke in der Nähe von Naturschutzgebieten, Brut- und Rastplätzen, Tierhaltungen (z.B. Tierheime, Zoos, etc.), sowie Landwirtschaft und Weidehaltungen sind aus Tierschutzgründen nicht genehmigungsfähig. Dies betrifft private und öffentliche Feuerwerke gleichermaßen.

… dass nicht genehmigte („wilde“) oder nicht angezeigte Feuerwerke durch die zuständigen Behörden verfolgt und ggf. ordnungsrechtlich geahndet werden können. Insbesondere dann, wenn Feuerwerke während der Brut- und Schonzeiten von Wildtieren bzw. in der Nähe von Tierhaltungseinrichtungen gezündet werden.

Der Tierschutzbeirat hat zur Unterstützung dieser Forderungen entsprechende Beschlüsse gefasst und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit mit Hilfe einer Infobroschüre, [4.955 KB] eines Posters [7.942 KB] und regelmäßige Pressemitteilungen.

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