Streunende Katzen

UMGANG MIT STREUNENDEN KATZEN

Zum Umgang mit herrenlosen Katzen gibt der Tierschutzbeirat folgende Ratschläge:
Katzen sind neugierig und schauen sich gerne einmal in der Umgebung um. Fremde Katzen sollten daher nur dann in die Wohnung genommen werden, wenn sie sich schon mehrere Tage in der Nähe des Hauses aufhalten. In solchen Fällen kann mitunter über eine Ohrtätowierung der Eigentümer ermittelt werden. Ist die Katze krank oder geschwächt, sollten sie in jedem Fall eingefangen und aufgepäppelt, wenn nötig zum Tierarzt gebracht werden.

An Futterstellen gutmeinender Tierfreunde entsteht nicht selten eine regelrechte Katzenplage. Das Wichtigste ist daher, dass besitzerlose Katzen und Kater kastriert werden, damit sie sich nicht unkontrolliert vermehren. Zugelaufene Mutterkatzen sollten sofort nach der Säugezeit kastriert werden. Die Jungen werden am Besten eingefangen und an Personen weitervermittelt, die bereit sind, sie kastrieren zu lassen. Tierärzte raten zu einer Kastration einer Katze mit sechs Monaten. Das Vorurteil „Eine Katze sollte einmal Junge kriegen“ ist medizinisch völliger Unsinn. Die Kastrationspreise für Katzen und Kater richten sich generell nach den Einfachsätzen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bei Kastrationsaktionen gilt die Vereinbarung zwischen dem Landesverband Rheinland Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes und der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

Übrigens: Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Katzen nur dann Mäuse fangen, wenn sie nicht gefüttert werden. Das Gegenteil ist der Fall. Nur gut gehaltene Katzen sind ortstreue und ausdauernde Mäusejäger. Auch die Kastration fördert die Zeit und Geduld zum Mäusefang.

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