Straußenhaltung

Die Haltung afrikanischer Strauße in unseren Breiten wird vom Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz sehr skeptisch beurteilt, da die Savannen-Bewohner ihr Gefieder nicht einfetten können und gegen ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere anhaltendes nasskaltes Wetter, nicht ausreichend geschützt sind.

Andererseits ist eine Stallhaltung der Laufvögel über längere Zeiträume als tierschutzwidrig abzulehnen. Eine weitere Problematik besteht darin, dass es bei nassem oder gefrorenem Boden zum Ausrutschen und zu Verletzungen kommen kann.

Schließlich erfordert die Ernährung insbesondere der Straußenküken besondere Erfahrung und Sorgfalt, damit Entwicklungsstörungen, vor allem ein zu rasches Längenwachstum der Knochen, verhindert werden.

Der Tierschutzbeirat rät daher Landwirten dringend davon ab, in der Straußenhaltung eine Einkommens-Alternative zu suchen, zumal der Flächenbedarf sehr hoch ist (mindestens 1.000 qm Gehegefläche für 3 erwachsene Strauße) und ein Markt für die Straußenprodukte Fleisch, Eier, Leder und Federn erst mühsam erarbeitet werden muss.

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