Nein! Zum Feuerwerk

Nein! zum Feuerwerk … sagt JA! Zum Schutz von Tier, Mensch und Umwelt

(18.12.2018) Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz wirbt mit Poster und Flyer für einen genussvollen Verzicht auf Feuerwerke, nicht nur zum Jahreswechsel. Dies sei ein wesentlicher Beitrag, um Haus- Nutz- und Wildtiere vor Leiden zu schützen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren und Menschen vor Lärm sowie Verletzungen zu bewahren. Mit seinem Appell wendet sich der Beirat an Bürger- und Bürgerinnen, Kommunen und Politiker. Der Verzicht alleine genüge aber nicht. Der Tierschutz müsse in die Sprengstoffverordnung aufgenommen werden. Erst mit dieser Rechtsgrundlage könnten Ordnungsbehörden die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen überprüfen und geeignete Plätze zum Abbrennen ausweisen.

Feuerwerke schlecht für Tier, Umwelt und Mensch
Feuerwerke verstören Haus- und Nutztiere und ängstigen Wildtiere. Behauptungen, dass sich die Tiere an die plötzlichen Knall- und Lichteffekte gewöhnen wie bei natürlichem Gewitter, sind nach Aussagen des Tierschutzbeirats falsch. Umfangreiche Studien belegten, dass Feuerwerke Tiere in Panik versetzen, in deren Folge es zu tödlichen Unfällen, Fehlgeburten, Aufgabe der Brut oder Vertreibung ganzer Populationen aus ihrem Lebensraum komme (1). Feuerwerke schädigen auch die Umwelt. Allein in der Silvesternacht würden circa 5.000 Tonnen Feinstaub erzeugt, also etwa 17 Prozent des jährlichen Straßenverkehrs. Auch Menschen sind die Leidtragenden. Verbrennungen, abgerissenen Finger, Knalltrauma, Augenverletzungen und Kopfplatzwunden sind die häufigsten Feuerwerksverletzungen. In Berlin gingen in der Silvesternacht 2016/2017 über 3.000 Notrufe ein.

Tierschutzbeirat will konstruktive Lösung
Laut Planung des Tierschutzbeirats könne jede Privatperson und jede Kommune freiwillig auf Feuerwerke verzichten. Bundes- Landes- und Kommunalpolitiker könnten sich dafür einsetzen, dass der Tierschutz endlich in die Sprengstoffverordnung aufgenommen wird. Denn nur mit dieser Rechtsgrundlage dürften Ordnungsbehörden die Einhaltung von Tierschutzrecht bei der Genehmigung von Feuerwerken prüfen. Die Kommunen könnten zudem Plätze zum Abbrennen ausweisen, die nachweislich Tiere nicht gefährden. Sie könnten außerdem Auflagen zur Einhaltung von Lautstärke, Höhe und Abstand zu Tierhaltungen und Schutzgebieten erteilen (1). „Nicht das Verbot der Feuerwerke, sondern der wirksame Schutz der Tiere vor Böller und Lichtkaskaden steht im Mittelpunkt,“ so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, Vorsitzende des Tierschutzbeirats Rheinland-Pfalz.

In den letzten Jahren habe das Abfeuern von öffentlichen und teils sogar ungenehmigten privaten Feuerwerken zugenommen. Steigende Umsatzzahlen der Branche bestätigen diesen Trend (1). Angelehnt an die Schweizer Initiative „Feiern ohne Feuerwerk“ (2) greifen Informationsposter und Flyer positive Aspekte auf: „Feiern macht auch ohne Feuerwerk Spaß! Lass mit deinen Freunden anstatt von Böllern und Raketen nur die Korken knallen!“

Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz ist ein ehrenamtlich arbeitendes Gremium und wird aus Vorschlägen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen durch das jeweils für Tierschutz zuständige Ministerium alle drei Jahre berufen. Folgende Berufs- und Interessengruppen sind im Tierschutzbeirat vertreten: Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, aus der Tiermedizin, Landwirtschaft, Tierhaltung und Industrie, von Schulen oder Hochschulen sowie von Tier- und Naturschutzvereinen. Die Förderung des Tierschutzes ist die Kernaufgabe des Tierschutzbeirates. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich von Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Sachverhalten, die Beratung des Ministeriums zu Tierschutzfragen und Rechtsetzungsvorhaben, die Förderung des Tierschutzgedankens in der Öffentlichkeit bis hin zu eigenen Projekten.

Download Poster [7.942 KB] und Flyer [4.955 KB]

(1) Beschluss Tierschutzbeirat 17.08.2017 und Quellenangaben
Feuerwerk

(2) www.feiernohnefeuerwerk.ch

Kontakt:
Vorsitzender
info@tierschutzbeirat-rlp.de
https://tierschutzbeirat-rlp.de

Pressemeldung als PDF [298 KB]

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