Das weit verbreitete Bedürfnis mancher Tierfreunde, Igel in häusliche Obhut zu nehmen und aufzupäppeln, wird vom Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz sehr kritisch gesehen.
Dr. Helmut Stadtfeld, Vorsitzender des Tierschutzbeirates: „Auch wenn Igel in unseren Gärten manchmal Unterschlupf suchen, sind sie doch ein Teil der freien Natur und nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.“
Abgesehen von der Problematik, mit der Aufnahme eines Igels gegen geltendes Recht zu verstoßen, gibt es hierzu normalerweise auch keinen sachlichen Grund. Wer einen Igel zu Hause unterbringt, beraubt ihn seiner Freiheit und entzieht ihn dem natürlichen Kreislauf des Lebens. Gerade das Überleben der stärkeren Individuen hat aber genetische Vorteile für die Population, ist also quasi Bestandteil der fortdauernden Evolution.
Sinnvoll ist es dagegen, den Garten igelgerecht zu gestalten, also z.B. Laub- und Reisighaufen zu belassen und Gefahrenquellen wie nicht abgedeckte Schächte, Beerennetze oder Schneckengift zu vermeiden.
Wer den Stacheltieren in seinem Garten unbedingt Futter anbieten möchte, sollte dies auf den nahrungsarmen Spätherbst beschränken und z.B. Obst, ungewürztes Rührei oder auch spezielles Igelfutter verwenden, keinesfalls aber Milch. Wenn ein Igel tatsächlich einmal gepflegt werden muss, etwa weil er verletzt ist, sollte ein Tierarzt oder ein Igelfachmann zu Rate gezogen werden.