Kirrungen in Rheinland-Pfalz

Foto-Dokumentation

Die nachstehenden Fotos sind in verschiedenen Regionen von Rheinland-Pfalz entstanden, und zwar in den Jahren 2009 – 2013, also lange nach Inkrafttreten der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 4. August 2005.

Diese Vorschrift begrenzt die Zahl der Kirrungen und regelt, dass das Kirrmittel (ausschließlich Mais und anderes Getreide) in einer Menge von höchstens 1 Liter in den Boden eingebracht oder mit bodenständigem Material so abgedeckt wird, dass die Aufnahme durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist.

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