Foto-Dokumentation
Die nachstehenden Fotos sind in verschiedenen Regionen von Rheinland-Pfalz entstanden, und zwar in den Jahren 2009 – 2013, also lange nach Inkrafttreten der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 4. August 2005.
Diese Vorschrift begrenzt die Zahl der Kirrungen und regelt, dass das Kirrmittel (ausschließlich Mais und anderes Getreide) in einer Menge von höchstens 1 Liter in den Boden eingebracht oder mit bodenständigem Material so abgedeckt wird, dass die Aufnahme durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist.
Dies ist eine gesetzeskonforme Kirrung, unter der Voraussetzung, dass nicht mehr als 1 Liter Mais oder anderes Getreide in den Boden eingegraben wurde. In ihrer Summe stellen auch solche Kirrungen, jedenfalls wenn die großzügig bemessene Höchstmenge an Kirrmittel immer wieder ausgebracht wird, eine relevante Aufstockung des Nahrungsangebotes dar.
Auch der Konstrukteur dieser Kirrung mag sich an die gesetzlich festgelegte Höchstmenge gehalten haben. Von „bodenständigem Material“ kann aber hier keine Rede sein.
Leider wird häufig im Übermaß gekirrt, in diesem Fall oberflächlich mit Druschabfall und Getreidekörnern. Die Sauen haben sich schon bedient.
Futterkrippe, für Schalenwild aller Art zugänglich. So werden unsere Wildtiere zu landwirtschaftlichen Nutztieren umfunktioniert.
Großflächige, frische Schüttung, ca. 30 m von einer Ansitzeinrichtung entfernt.
Detail zum vorigen Foto: Man erkennt Druschabfall mit beträchtlichem Anteil von Weizen- und Haferkörnern.
Kirrtonnen, im Hintergrund Futterautomat, beides verboten.
Futterspender für Mastschweine, älteres Modell.
Futterautomat mit elektronisch gesteuerter Auswurfeinrichtung.
Detailaufnahme eines anderen Futterautomaten.
Zum Futterspender umfunktionierte Mülltonne.
Auf diesem ausgedehnten Futterplatz haben Wildschweine ganze Arbeit geleistet.
Dennoch sind zahlreiche Getreidekörner übrig geblieben.
Diese fette Fleischmahlzeit ist wohl für den Fuchs gedacht, aber auch Wildschweine können sich ungehindert bedienen.
Innovativ, aber unzulässig: Bierfass als Kirrtonne.
Hier wurde mit Mais gekirrt, von dem die Sauen fast nichts übrig gelassen haben. Im „Einzugsbereich“ dieser Kanzel befand sich noch eine zweite Kirrung. Solche Plätze mit extremer Wildverdichtung bergen eine besondere Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern.
Dies gilt – nebenbei bemerkt – auch für Fütterungen anderer Wildarten, wie diese mit Kot verunreinigte Rotwildfütterung in der Eifel zeigt
Diese Suhle war großflächig mit Maiskörnern überstreut.
Detailaufnahme zur vorherigen Abbildung
Eine andere Suhle, durchsetzt mit zahlreichen Getreidekörnern.
Dieses Futterangebot war offenbar selbst den Wildschweinen zu viel. Das aufgeschüttete Getreide keimt wieder aus.
Kirrkisten, eine mit Wilduhr.
Kiste mit Mais, daneben Kartoffelschalen und Gemüseabfällen
Futterplatz mit „Kreisverkehr“. Die Spuren im Schnee lassen auf starken Zulauf und regelmäßigen Nachschub schließen .
Bei dieser mit Mais gefüllten und stark frequentierten Kirrtonne handelt es sich offenbar um eine reine Beschäftigungs- und Fütterungseinrichtung. Jedenfalls war weit und breit kein Hochsitz zu sehen.
Dasselbe gilt für diesen Futtertrog.
Noch ein Extremfall einer „Kirrung“. So etwas hat weder mit ordnungsgemäßer Jagd noch mit Wildhege das Geringste zu tun.
Die Wildschweine kennen die Kirrungen und laufen sie regelrecht ab. Dieser ausgeprägte Wildwechsel …
… führte geradewegs zu einem Futterplatz mit frischer Haferschüttung.