Opfertiere elektrisch betäuben

Das islamische Opferfest (türkisch: Kurban Bayrami; arabisch: Eid ul-Adha) wird in diesem Jahr vom 15. bis 18. Oktober begangen. Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz weist die muslimischen Mitbürger aus diesem Anlass darauf hin, dass ein Schächten der Schlachttiere ohne vorherige Betäubung nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Beim Halsschnitt erleiden die unbetäubten Tiere Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Bis zur Bewusstlosigkeit kann es bis zu einer Minute, beim Eintreten von Komplikationen auch wesentlich länger dauern.
Das Schächten bei vollem Bewusstsein ist aber auch vollkommen unnötig, da es eine Alternative gibt, die von sehr vielen Moslems, auch von muslimischen Theologen, akzeptiert wird: Bei der elektrischen Betäubung wird das Schaf oder Rind nicht getötet, ja nicht einmal verletzt, es endet also nicht vor dem Schlachten. Auch eine weitere Vorschrift des Islam wird uneingeschränkt erfüllt: Da das Herz weiter schlägt, ist die Ausblutung der Schlachttiere nicht im Geringsten beeinträchtigt.
Der Tierschutzbeirat empfiehlt den Muslimen dringend, ihr Opfertier in einem gewerblichen Betrieb unter Elektrobetäubung schlachten zu lassen. Unangemeldetes Schächten im Hinterhof, wie es gerade zum Opferfest leider immer wieder beobachtet wurde, kann als Gesetzesverstoß mit Bußgeldern bis 25.000 € geahndet werden.

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