Haustierabschuss endlich verbieten

Nach dem Abschuss eines mutmaßlichen Wolfs im Westerwald und der Behauptung des Schützen, er habe diesen für einen Hund gehalten, bekräftigt der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz seine Forderung, die Tötung von Haustieren durch Jäger generell zu verbieten. „Wer einen Hund oder eine Katze abschießt, tötet ohne vernünftigen Grund ein schützenswertes Lebewesen und nimmt in Kauf, dass Kinder ihre Spielkameraden verlieren“, erklärt Dr. Helmut Stadtfeld, Vorsitzender des Tierschutzbeirates. Es gebe geeignete ordnungsrechtliche Mittel, um im Einzelfall gegen die Besitzer wildernder Haustiere vorzugehen, der Abschuss sei ein Relikt aus grauer Vorzeit.
Nach derzeitiger Fassung des Landesjagdgesetzes dürfen bestätigte Jagdaufseher wildernde Hunde und Katzen töten, sofern die Tiere sich nicht auf andere Weise vom Wildern abhalten lassen. Eine weitere Voraussetzung für den Abschuss von Katzen: Sie müssen in einer Entfernung von mindestens 300 Metern vom nächsten Wohnhaus angetroffen werden. Der Tierschutzbeirat appelliert ferner an alle Jäger, auch nach einem vermeintlichen Fehlschuss die Stelle, wo das Tier sich im Moment der Schussabgabe befand (sog. Anschuss), genau zu untersuchen und bei Anzeichen von Verletzung eine fachgerechte Nachsuche durchzuführen. Jede Möglichkeit, ein angeschossenes Tier von seinen Qualen zu erlösen, müsse genutzt werden. Der Wolfsschütze war mit der Aussage zitiert worden, er sei davon ausgegangen, das Tier verfehlt zu haben und habe erst aus den Medien von dessen Tod erfahren.

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