Ostern bringt nicht nur ein Umsatzplus für Käfig-Eier, die als gefärbte „Verarbeitungsprodukte“ nicht gekennzeichnet sein müssen. Auch Kaninchenfleisch aus tierquälerischer Käfighaltung hat an den Feiertagen erfahrungsgemäß Hochkonjunktur. Den ca. 25 Millionen Kaninchen, die jährlich in Deutschland gemästet und geschlachtet werden, geht es nicht besser als ihren gefiederten Leidensgenossen, ihnen wird zudem die Käfighaltung wohl auf lange Sicht nicht erspart bleiben. Die derzeitige Standard-Haltungsform ist der enge und niedrige Käfig, in dem pro Tier häufig gerade einmal die Fläche eines DIN A4-Blattes zur Verfügung steht. Durch die Drahtgitterböden kommt es zu schmerzhaften Verletzungen der Pfoten, viele Tiere leiden aufgrund des ballaststoffarmen Futters an Verdauungsproblemen, zudem entstehen aufgrund der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten Verhaltensstörungen bis hin zum Kannibalismus.
Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz fordert seit über 10 Jahren verbindliche Mindestnormen für die Kaninchenhaltung, in denen ein ausreichendes Platzangebot, ein fester Boden mit Einstreu und Rückzugsmöglichkeiten vorgeschrieben sind. Der jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf einer Nutztierhaltungsverordnung für Kaninchen ist allenfalls ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Zwar soll es Verbesserungen hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit, des Raufutterangebots und der Strukturierung der Haltungseinrichtung geben, es bleibt aber bei der Käfighaltung mit unzureichender Grundfläche und eingeschränkten Möglichkeiten, das natürliche Verhaltensrepertoire (Hoppelsprünge, „Männchen machen“, Liegen in Seitenlage) auszuleben.