Neues Landesjagdgesetz verabschiedet

Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz begrüßt die Bestrebungen der Landesregierung, dass Jagdrecht in eine zeitgemäßere Form zu überführen. Das am 23. Juni 2010 verabschiedete Gesetz trägt allerdings in einem Punkt den heutigen Maßstäben des Tierschutzes keineswegs Rechnung. Nach wie vor ist es Jägern erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen Hunde und Katzen abzuschießen. Das angestrebte Ziel, eine Beunruhigung und Schädigung des Wildes zu vermeiden, lässt sich auch auf andere Weise erreichen, etwa indem wildernde Hunde mittels Betäubungsgewehr eingefangen und uneinsichtige Halter mit Zwangsgeldern belegt werden. Der Abschuss von Katzen ist schon deshalb äußerst problematisch, weil es in Rheinland-Pfalz vielerorts Wildkatzen gibt und diese sehr leicht Fehlabschüssen zum Opfer fallen können.
Aber auch aus der Sicht der Tierhalter ist die Tötung eines lieb gewonnenen Haustieres ein nicht hinnehmbares Unrecht. Nicht nur haarsträubende Einzelfälle, wo z.B. Hunde im Einwirkungsbereich ihrer Besitzer erschossen wurden, lösen Empörung bei der Bevölkerung aus und sind dem Ruf der Jägerschaft abträglich. Der Abschuss der Tiere findet generell immer weniger gesellschaftliche Akzeptanz und ist ein Anachronismus, der endlich abgeschafft werden muss. Die Tötung greift tief in die emotionale Beziehung von Familien zu ihren Haustieren dar oder, um es deutlicher zu formulieren: Kinder verlieren ihren Spielkameraden.
Viele Jäger haben sich schon in der Vergangenheit aus guten Gründen entschlossen, keine Haustiere mehr zu töten. Der Tierschutzbeirat appelliert an die gesamte Jägerschaft, von dem nach wie vor bestehenden Recht keinen Gebrauch zu machen.

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