Schächten bleibt verboten

Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 23.11.2006 bleibt das Schächten grundsätzlich verboten. Hierauf weist der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz anlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes hin, welches diesmal vom 31. Dezember bis zum 3. Januar dauert. „Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und betrifft den Antrag eines türkischen Metzgers auf Ausnahmegenehmigung“ betont Dr. Helmut Stadtfeld, Vorsitzender des Gremiums. Leider sei aufgrund der Berichterstattung bei manchen Moslems der Eindruck erweckt worden, als sei ihnen das Schächten, also das Schlachten ohne Betäubung, nunmehr generell erlaubt. Stadtfeld empfiehlt den muslimischen Mitbürgern, ihr Opfertier in einem der zahlreichen Betriebe schlachten zu lassen, wo die Betäubung mit elektrischem Strom praktiziert wird. Die Elektrobetäubung ist mit dem Koran vereinbar, da das Schlachttier nicht verletzt wird und, weil das Herz weiter schlägt, auch die Ausblutung nicht beeinträchtigt ist.

Beim Halsschnitt ohne Betäubung erleiden die Tiere dagegen Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Bis zur Bewusstlosigkeit kann es bis zu einer Minute, beim Eintreten von Komplikationen auch noch deutlich länger dauern.

Der Tierschutzbeirat stellt klar, dass niemand, welcher Glaubensrichtung er auch angehört, unbedingt Fleisch essen muss. Es gibt also einen Ausweg für denjenigen, der den Verzehr betäubter Schlachttiere ablehnt.

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