Das islamische Opferfest „Kurban Bayrami“ steht wieder einmal vor der Tür, in diesem Jahr findet es in der Zeit vom 01. bis zum 04. Februar statt.
Zahlreiche islamische Mitbürger verspüren an diesen Tagen das Bedürfnis, ein Rind oder Schaf zu schächten, ihm also ohne Betäubung die Kehle durchzuschneiden.
Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf hin, dass die Gebote des Koran auch ohne Schächten eingehalten werden können. Bei der elektrischen Betäubung wird weder Gewebe zerstört noch wird die Ausblutung im geringsten beeinträchtigt.
Der Vorteil für die Opfertiere: Sie müssen nicht gefesselt werden und spüren den Halsschnitt nicht. Beim Schächten dagegen werden die Tiere in Rücken- oder Seitenlage fixiert, was ins- besondere für Rinder sehr belastend ist. Darüber hinaus kann es vom Durchtrennen der Hals- schlagader bis zur Bewusstlosigkeit bis zu einer Minute dauern.
Schächten ist Tierquälerei und nach dem deutschen Tierschutzgesetz verboten. Das Gesetz sieht zwar immer noch die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen vor, wenn ein zwingendes religiöses Bedürfnis vorliegt. Nach Auffassung des Tierschutzbeirates besteht aber spätestens seit der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Jahre 2002 kein Raum mehr für solche Ausnahmen vom Betäubungsgebot.
Es wäre daher an der Zeit, diese Passage des Tierschutzgesetzes ersatzlos zu streichen.