In Rheinland-Pfalz werden nach wie vor Hunde diskriminiert, nur weil sie einer bestimmten Rasse angehören. Nach Auffassung des Landes-Tierschutzbeirates widersprechen aber die sogenannten „Rasselisten“, wie sie nach wie vor von etlichen Kommunen für die Bemessung der Hundesteuer und von Ordnungsämtern bei der Einschätzung der Gefährlichkeit eines Hundes herangezogen werden, jeglicher Vernunft und erst recht dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand über Hundeverhalten. In Rheinland-Pfalz gelten Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier von Gesetzes wegen als gefährlich, eine Muster-Hundesteuersatzung der Kommunalen Spitzenverbände nennt weitere Rassen wie Mastiff oder Bullterrier.
Hunde sind aber nicht deshalb bissig, weil sie z.B. der Rasse American Staffordshire Terrier angehören, sondern weil sie – ob Pitbull, Schäferhund oder Mischling – durch menschliches Fehlverhalten zu verhaltensgestörten Individuen herabgewürdigt werden.
Der Tierschutzbeirat hält es daher für überfällig, dass sich Rheinland-Pfalz, so wie es bereits in Niedersachsen und Schleswig-Holstein geschehen ist, von der Auflistung „gefährlicher Rassen“ verabschiedet. Schützenhilfe erhofft man sich dabei vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches am 16. März 2004 ein Urteil im Verfassungsbeschwerde-Verfahren „Kampfhunde“ verkünden wird, bei dem es um ein Bundesgesetz geht, das die Einfuhr bestimmter Hunderassen regelt.
Die rheinland-pfälzische „Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde“ mit ihrer Rasseliste steht derzeit beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Ein Urteil in diesem Verfahren ist nach dem Tierschutzbeirat vorliegenden Informationen nicht vor Juni 2004 zu erwarten.