Gartenabfälle gefährden Weidetiere

Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz appelliert an Gartenbesitzer, keinesfalls Baum- oder Strauchschnitt auf Viehweiden zu entsorgen. Dies stellt nicht nur eine illegale Abfallbeseitigung dar, sondern führt immer wieder zu schwerwiegenden Vergiftungsfällen bei den dort gehaltenen Tieren. So sind vor wenigen Tagen in Schleswig-Holstein fünf Pferde verendet, nachdem sie Eibenzweige gefressen hatten, die ein unbedachter Gartenfreund auf ihre Koppel geworfen hatte. Neben der Eibe, von deren Nadeln bereits 100 Gramm für Pferde tödlich sein können, sind auch eine ganze Reihe anderer Gartensträucher wie Lebensbaum (Thuja), Buchsbaum oder Kirschlorbeer für unsere Haustiere gefährlich. Gerade im Frühjahr, wenn es auf den Weiden noch nicht üppig sprießt, stürzen sich Rinder, Pferde und Schafe begierig auf die dargebotene Zusatznahrung, nicht selten mit fatalen Folgen.
Aber auch ungiftiger Grünschnitt kann Unheil anrichten. Die Tiere drängen sich am Zaun, es kommt zu Rangeleien, in deren Gefolge sich die Tiere gegenseitig verletzen oder den Zaun beschädigen und ausbrechen können. Außerdem kann es bei Pferden, die wegen der schmerzhaften Hufrehe auf Diät gesetzt sind, durch unkontrollierte Zufütterung zu lebensbedrohenden Rückfällen kommen.
In allen diesen Fällen muss der Verursacher nicht nur Ärger mit der Abfallbehörde fürchten, sondern vor allem mit erheblichen Schadenersatzansprüchen seitens der Tierbesitzer rechnen.
Davon abgesehen sollte der Heckenschnitt derzeit schon mit Rücksicht auf brütende Vögel unterbleiben.

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