Mitleid ist ein schlechter Ratgeber, wenn es um den Umgang mit scheinbar hilflosen Wildtieren geht. So werden Jahr für Jahr viele Jungvögel, die mit unvollständigem Gefieder außerhalb ihres Nestes angetroffen werden, aus falsch verstandener Tierliebe in menschliche Obhut genommen, was meist das Ende für die Tiere bedeutet. Dabei ist es völlig normal, dass ein Jungvogel bei seinen ersten Flugversuchen erschöpft am Boden landet, wo er aber weiterhin von den Elterntieren im Auge behalten und versorgt wird.
Wenn allerdings unmittelbare Gefahr droht, etwa durch den Straßenverkehr oder eine heranpirschende Katze, sollte der kleine Vogel aufgenommen und in die nächste Hecke oder auf einen Baum gesetzt werden. Im Gegensatz zu Säugetieren stören sich Vogeleltern nicht am menschlichen Geruch.
Nur wenn aus sicherer Distanz (mind. 50 m) beobachtet wird, dass der Jungvogel über eine Stunde lang nicht versorgt wird, kommt der Mensch als Ersatzmutter ins Spiel. Die Aufzucht von Wildtieren aller Art sollte man jedoch Spezialisten überlassen, deren Adresse bei örtlichen Naturschutzverbänden oder bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erfragt werden kann.
Die widerrechtliche Aneignung von Säugetieren und Vögeln aus der freien Wildbahn kann für den ahnungslosen Tierfreund schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben.