Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz fordert die Pferdezüchter auf, die schmerzhafte Kennzeichnung von Fohlen mittels Schenkelbrand künftig zu unterlassen. Mit der Transponder- (Mikrochip-)Kennzeichnung steht eine schonende und sichere Alternative zur Verfügung, die zudem seit 1. Juli 2009 gesetzlich vorgeschrieben ist. Einige Pferdezuchtverbände wollen aber offenbar am Brandzeichen als zusätzliche Markierung festhalten und berufen sich auf die Tradition und auf eine angeblich bessere Vermarktbarkeit gebrannter Pferde.
Der Tierschutzbeirat lässt diese Argumente nicht gelten und verweist auf den Grundsatz des Tierschutzgesetzes, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Genau dies geschehe aber beim Brennen der Fohlen.
Dr. Helmut Stadtfeld, Vorsitzender des Tierschutzbeirates, fühlt sich an die Diskussion früherer Jahre um das Verbot des Kupierens der Schwänze und Ohren von Hunden erinnert. Auch damals wurde von Zuchtverbänden der Untergang von Tradition und Kultur beschworen, heute spricht niemand mehr darüber.
Stadtfeld sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, das Brennen der Fohlen nun auch ausdrücklich zu verbieten, um hier klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen. Derzeit gebe es noch eine Passage im Tierschutzgesetz, die den Schenkelbrand als zulässigen Eingriff auflistet. Diese sei aber unzweifelhaft überholt.