Katzenkastration

muss zur Pflicht werden

 Der Frühling steht vor der Tür und damit die Zeit der höchsten Vermehrungsquote bei unseren Hauskatzen.

Wer seiner Katze Freigang gewährt, muss unbedingt für eine vorherige Unfruchtbarmachung sorgen. Katzen sind mit 5 bis 10 Monaten geschlechtsreif, eine weibliche Katze bekommt bis zu dreimal im Jahr ein bis sechs Junge.
Leider gibt es immer noch zahlreiche verantwortungslose Tierhalter, die eine unkontrollierte Vermehrung ihrer Stubentiger in Kauf nehmen. Die Folge der Überpopulation sind kranke Jungkatzen, ausgemergelte Mutterkatzen, streunende Kater – und zunehmend überforderte Tierheime, deren Spendenaufkommen infolge der Wirtschaftskrise sinkt, während immer mehr Tiere aufgenommen werden müssen. Das Katzenproblem kann nicht länger zu Lasten ehrenamtlich tätiger Vereine auf die lange Bank geschoben werden.

Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz fordert die Kommunen auf, dem Beispiel der Stadt Paderborn zu folgen und ein Kennzeichnungs- und Kastrationsgebot für Freigängerkatzen einzuführen. Nur so bestünde eine Handhabe, dem Katzenelend wirksame behördliche Maßnahmen entgegenzusetzen.

Die Dezimierung der Katzen ist nicht nur ein Gebot des Tierschutzes, sondern liegt auch im Interesse der Öffentlichkeit, die durch eine übermäßige Katzenpopulation mit Kosten belastet und mit hygienischen Problemen konfrontiert wird.

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