„Kleingruppenhaltung“ ist Pseudo-Tierschutz

Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz appelliert an die Halter von Käfighennen, auf Boden- oder Freilandhaltung umzustellen und von der Hühnerhaltung in ausgestalteten Käfigen, beschönigend als Kleingruppenhaltung bezeichnet, Abstand zu nehmen. Diese Art der Hennenhaltung, bei der jeder Henne ganze 800 Quadratzentimeter Fläche zur Verfügung stehen, ist zwar nach derzeitiger Rechtslage als Alternative zur auslaufenden konventionellen Käfighaltung zugelassen. Sie widerspricht jedoch nach Auffassung des Tierschutzbeirates elementaren Grundbedürfnissen der Hennen und somit auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zur Legehennenhaltung aus dem Jahr 1999.

Insofern könne es durchaus passieren, dass die Zulassung der ausgestalteten Käfige bundesweit durch eine Normenkontrollklage gekippt wird und die Hennenhalter ihre Investitionen in den Sand gesetzt haben.

Dr. Helmut Stadtfeld, Vorsitzender des Tierschutzbeirates, bezeichnet die Ausstattungselemente der Kleingruppenkäfige als Pseudo-Tierschutz. So habe jede Henne ungefähr die Fläche eines Bierdeckels zum Scharren und Picken zur Verfügung. Sandbaden sei überhaupt nicht möglich, ebenso wenig ein ungestörtes Eierlegen in den knapp bemessenen Gruppennestern oder ein ungehindertes Flügelschlagen. Die Sitzstangen seien viel zu niedrig, um ein ungestörtes Ruhen zu ermöglichen. Stattdessen – so Stadtfeld – balancieren die Hennen auf den Stangen, um der drangvollen Enge zu entgehen und ziehen sich dabei nicht selten Schäden an den Fußballen zu.

Die bislang übliche Käfighaltung darf noch bis Ende 2006 betrieben werden, Umstellungsbetriebe können jedoch 2, in Einzelfällen sogar 3 Jahre Aufschub erhalten.

Die betreffenden Betriebe müssen sich aber bald entscheiden und den zuständigen Behörden bis zum 15.12.2006 ein schlüssiges Umstellungskonzept vorlegen.

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