Schweine sind neugierige und bewegungsaktive Tiere, die gerne laufen, wühlen und sich mit etwas beschäftigen. Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz fordert, diesen Bedürfnissen in der anstehenden Novellierung der bundesweit gültigen Haltungsvorschriften Rechnung zu tragen. Es kann nicht sein, dass ausgewachsene Mastschweine von über 2 Zentner Lebendgewicht sich mit 0,65 Quadratmeter Stallfläche zufrieden geben müssen, wie es die entsprechende EU-Richtlinie als Mindestmaß vorschreibt.
Als tierquälerisch abzulehnen ist auch die Haltung von Sauen in sog. Kastenständen, wie sie auch künftig in Deutschland erlaubt sein soll, jedenfalls eine Woche vor bis vier Wochen nach dem Abferkeltermin. Der Kastenstand engt die Sau auf eine Fläche von etwa 1,4 Quadratmeter ein und hindert sie daran, sich umzudrehen. Ein Schutz der Ferkel vor dem Erdrücken durch die Sau ist auch auf andere Weise zu gewährleisten. Der Kastenstand kann allenfalls so lange noch toleriert werden, wie die Landwirte brauchen, um auf tiergerechte Systeme umzustellen, etwa auf eingestreute Abferkelbuchten.
Ein weiteres dunkles Kapitel zum Thema Schwein: Noch immer ist es erlaubt, männliche Ferkel bis zum Alter von 4 Wochen ohne Betäubung zu kastrieren. Auch hier gibt es Alternativen, etwa eine Art Impfung gegen den Ebergeruch oder die Jungebermast, bei der die Eber vor Erreichen der Geschlechtsreife geschlachtet werden. Dr. Helmut Stadtfeld, Vorsitzender des Tierschutzbeirates: „Die Kastration ist ein äußerst schmerzhafter Eingriff, der – wenn überhaupt – nur mit Betäubung durchgeführt werden sollte. Es wäre an der Zeit, diese Ausnahme vom Betäubungsgebot des Tierschutzge- setzes ersatzlos zu streichen.“